Allgemeine Geschäftsbedingungen


Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Umfang der Lieferung

Für den Umfang der Lieferung ist die detaillierte Auftragsbestätigung maßgebend

2.Lieferzeit

Die Lieferfristen beginnen vom Tage nach dem Empfang der endgültigen und vollständigen Unterlagen. Die Lieferzeiten werden von uns annähernd unter Berücksichtigung einer normalen Herstellungsmöglichkeit der Arbeit angegeben.

Überschreitungen derselben berechtigen den Empfänger nicht zu Schadensersatzansprüchen. Solche sind ohne vorherige ausdrückliche Vereinbarung gänzlich ausgeschlossen. Ist aber eine bestimmte Lieferzeit vereinbart worden, so entbinden Betriebsstörungen, Bevörderungsverhindernisse, Fehlfälle eines Werkstücks, Verzögerung durch nachträgliche Änderung usw. , überhaupt alles Fälle, welche auf die Fertigstellung und die Ablieferung des Auftrags sowie auf den Gesamtbetrieb nachteiligen Einfluß haben können, von der vereinbarten Lieferzeit.

3 .Werkstoff

Das zu verwendende Gestein wird in Korn und Farbe möglichst zusammenpassend ausgewählt. Verschiedenartigkeiten in Körnung, Abweichungen in Farbe und Gefüge, Wie Flocken, Adern und Schattierungen sind keine Werkstofffehler, sondern Naturgebilde, die nicht beanstandet werden können.

4.Muster

Muster können nur als ungefähre Durchschnittsmuster gelten, weil sie niemals imstande sind, das betreffende Material zu charakterisieren.

5.Beanstandungen

Einwendungen gegen die Richtigkeit und Beschaffenheit der Lieferung müssen sofort nach Empfang der Ware gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen kann nur der Betrag des beanstandeten Stückes bis zur endgültigen Regelung zurückgehalten werden.

6. Erfüllungsort

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Heidenheim.
Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Heidenheim/ Brenz vereinbart.

7. Zahlungen

Alle Rechnungen sind binnen 30 Tagen der Rechnung an zu begleichen.
Bei Zielüberschreitung können Verzugszinsen den üblichen Bankbedingungen berechnet werden.
Bis zur völligen Begleichung des Kaufpreises und etwaiger Zinsen und Kosten bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum.

8. Bestellung und Ablauf

Bei Bestellung auf Abruf oder bei vom Besteller hinausgeschobenen Fristen, oder wenn der Besteller mit der Abnahme in Verzug gerät, behalten wir uns vor, die Waren am vereinbarten Liefertage bzw. bei Versandbereitschaft zu berechnen.

9. Urheberrecht

Unsere Zeichnungen und Musterbücher dürfen weder nachgebildet noch dritten Personen, zum Beispiel Konkurrenzfirmen, zugänglich gemacht werden.
Unsere Entwürfe sind gesetzlich geschützt und dürfen nur von uns ausgeführt werden; wir warnen ausdrücklich vor Nachahmung.

10. Vereinbarungen

Getroffene Vereinbarungen mit einer dritten Person haben nur Gültigkeit, wenn diese von und schriftlich bestätigt wird.